12.01.12, 23:23
also ich verstehe das nicht so ganz, hier bei uns hätte kein Mensch seine Kinder auf die Straße gesetzt. auf den Gedanken wäre gar keiner gekommen. und selbst wenn jemand von seinen Ablegern genervt war - schließlich haften die Eltern doch für ihre minderjährigen Kinder. das heißt, sie machen sich strafbar durch das "aussetzen", selbst wenn das "Kind" in drei wochen volljährig wird. das gilt mit sicherheit in sämtlichen bundesländern.
zudem gibt es hier auch noch das Wohnrecht für unverheiratete Kinder. wenn zum beispiel mein Bruder nie geheiratet hätte, wären wir verpflichtet gewesen, ihm auch noch mit über 60 im Haus einen Wohnraum zur verfügung zu stellen, selbst wenn wir dadurch selber notwendigen Platz eingebüßt hätten. das ist aber wahrscheinlich nicht überall so.
zudem gibt es hier auch noch das Wohnrecht für unverheiratete Kinder. wenn zum beispiel mein Bruder nie geheiratet hätte, wären wir verpflichtet gewesen, ihm auch noch mit über 60 im Haus einen Wohnraum zur verfügung zu stellen, selbst wenn wir dadurch selber notwendigen Platz eingebüßt hätten. das ist aber wahrscheinlich nicht überall so.
Wer früh aufstihd frißt si orm
Wer lang lingbläbt steggt schö worm
Lady Prunella