Gedichte im Forum: Urheberrecht -
Balder - 16.12.11
"In Deutschland sind gemeinfrei oder frei benutzbar diejenigen Werke, deren Urheberrechtsschutz durch Zeitablauf geendet hat. Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre (§ 64 UrhG) nach dem Tod des Urhebers (nicht etwa nach Erscheinen), abgekürzt p.m.a. (post mortem auctoris). Eine Ausnahme bilden anonyme und pseudonyme Werke, für die das Todesjahr des Autors nicht bekannt ist. Bei ihnen ist das Erscheinungsdatum, bei Nichtveröffentlichung das Entstehungsdatum maßgeblich." [Quelle:
Wikipedia]
D.h. Gedichte von Goehte dürfen z.B. veröffentlicht werden, da er schon etwas länger als 70 Jahre nicht mehr unter den Lebenden weilt.
Bei anderen Gedichten muss man sich vom Autoren bzw. Verlag das Recht für die Veröffentlichung vorab einholen.
Bei Zuwiderhandlungen können empfindliche Geldstrafen fällig werden, weswegen ich um Beachtung bitte, schließlich kann den Fortbestand des ganzen Forums gefährden.
RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht -
Salvia - 16.12.11
Dasselbe gilt auch für Rezepte und Bilder.
Das kann ganz übel enden.
ZB. gingen Betreiber einer Rezeptesammlung dagegen vor und gewannen den Prozess.
Gerichtsurteil
Daher im Zweifelsfall lieber verlinken!
RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Unkrautaufesserin - 16.12.11
(16.12.11, 13:35)Salvia schrieb: Daher im Zweifelsfall lieber verlinken!
oder kreativ verändern...
dann ist es ein neues Rezept!
Bei Marions Kochbuch war es eine Masche: schöne, aussagekräftige Fotos von Zutaten einstellen und dann abwarten, bis jemand sie verwendet. Sie haben auf diese Weise über 200.000 € ergaunert, bis ein Richter ihnen Unterlassung aufgelegt hat...
Trotzdem sollten wir alle genau überlegen, was wir hier einstellen!
Zum Thema Gedichte: Wenn man Autor, Erscheinungsjahr, Gesamtwerk dazu angibt, dann ist es ein Zitat (so etwas wie ein analoger Link), und Zitieren ist erlaubt...
Liebe Grüße, Mechthild
RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Brigitte - 16.12.11
............
RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Brigitte - 16.12.11
............
RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Unkrautaufesserin - 16.12.11
(16.12.11, 15:20)Brigitte schrieb: Nur weil einem ein Gedicht so gut gefällt, darf es also nicht zitiert werden, das reicht als "Zweck" nicht aus.
Dann wäre ja die Weihnachtsfeier im Altershein strafbar? Denn die alten Leutchen sagen dort Gedichte zum puren Vergnügen auf! Und wenn der Schulchor ein Lied zum Besten gibt, dessen Autor noch lebt, dann muß er auch nicht erst den Autor anschreiben...
Ich glaube, Probleme gibt es, wenn man die Quelle nicht nennt. Aber wer veröffentlicht, muß damit rechnen, zitiert zu werden... Ich bin aber kein Jurist, nur fleißiger Hörer von Ratgebersendungen.
Liebe Grüße, Mechthild
RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Brigitte - 16.12.11
............
RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Cornelssen - 16.12.11
(16.12.11, 17:16)Unkrautaufesserin schrieb: Dann wäre ja die Weihnachtsfeier im Altershein strafbar? Denn die alten Leutchen sagen dort Gedichte zum puren Vergnügen auf!
Du hast es erfasst: wenn da einer auftritt und unlizensiert was vorträgt, kann das strafbar sein. Wenn jemand "nur" memoriert und zufällig jemand anderes zuhört, dürften Gerichte das - hoffentlich - nicht so sehen.
Im übrigen genügt es nicht, dass ein Autor seit 70 Jahren tot ist. Das Copyright eines Verlags, der Rechte innehat, muss außerdem seit 90 Jahren erloschen sein.
Und wenn der Schulchor ein Lied zum Besten gibt, dessen Autor noch lebt, dann muß er auch nicht erst den Autor anschreiben...
Irrtum: die Rechte werden von der Gema wahrgenommen und die hat ja letztes Jahr durchgesetzt, dass sogar Kindergärten (und Krippen) für die Rechte zahlen müssen, wenn sie einen Martinsumzug veranstalten und dabei singen. Sie bekommt nun jährlich eine Pauschale.
Ich glaube, Probleme gibt es, wenn man die Quelle nicht nennt. Aber wer veröffentlicht, muß damit rechnen, zitiert zu werden... Ich bin aber kein Jurist, nur fleißiger Hörer von Ratgebersendungen.
Wenn Du ein Gedicht komplett wiedergibst, ist das kein Zitat. Wer veröffentlicht, hofft meist sogar darauf, dass er zitiert wird: und dann muss er natürlich sauber zitiert werden. Das ist kostenfrei. Guttenbergen dagegen ist unzulässig. - Habe das jahrzehntelang gelehrt und Studenten damit erschreckt und erstaunt, - aber sie haben wenigstens soviel gelernt, dass uns kein einziger Plagiatsfall bei Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten untergekommen ist: das wurde im Vorfeld bei Hausarbeiten erfolgreich und sehr penibel, zuweilen schmerzhaft abgearbeitet. Darin hat sich mein Fachbereich sehr von anderen unterschieden. Damals hat man sich hochschulweit darüber amüsiert. Später war man neidisch...
Inse[/color]
Liebe Grüße, Mechthild
RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht -
Balder - 18.12.11
Danke an alle hier für die guten Informationen, insbesondere an Inse für die ausführliche Erklärung.
Eine Ergänzung noch zu
Rezepten: Diese unterliegen nicht dem Urheberrecht, darunter fallen nur Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Allerdings sind die Rezept-Texte und Bilder geschützt, die Zutaten und Mengenangaben dagegen nicht.
Also bitte bei Rezepten den "Anleitungstext" umformulieren bzw. selbst schreiben oder einen Link zum jeweiligen Rezept setzen.
Eine ausführliche Betrachtung der Problematik findet Ihr
hier.
RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht -
Acinos Arvensis - 18.12.11
ich finde das armselig und krank. diese Geldgier und nix anderes ist das, ist zum kotzen. zum ersten mal in meinem leben bin ich froh darüber, so völlig unmusikalisch zu sein. ich komm nicht in versuchung öffentlich oder auch nur zuhause zu singen.
denn inzwischen muß ja schon jeder mit strafe rechnen, der Hänschen klein vor sich hinträllert.
wann werden wohl die Atemzüge limitiert werden?