02.10.18, 19:18
(02.10.18, 10:17)Brigitte schrieb: In deinem Ausgangspost hattest du den Gerichten Gefälligkeitsurteile unterstellt. Um Bayer zu schaden etc.
Das finde ich fragwürdig, wenn man keine anderen Anhaltspunkte hat, als die Frage "cui bono".
Außerdem sind Gerichtsurteile keine Studien.
Ich denke, daß es grundsätzlich sinnvoller wäre, sich die Kritik an Studien anzuschauen, als darauf zu achten, ob sie die eigene Überzeugung stützen.
Gefälligkeitsurteile - nun ja: "America first!" ist nicht meine Devise, mir aber schon in den 1990ern und zu Beginn dieses Jahrhunderts im Umgang mit universitären US-Institutionen öfter begegnet. Zu oft, um sie noch für eine Ausnahme zu halten. Das würde ich nicht eo ipso als Gefälligkeit bezeichnen: das scheint in USA eine Art Grundhaltung zu sein.
Und: Nein, Gerichtsurteile sind keine Studien, stützen sich aber bei Bedarf auf Studien, auch auf solche, die als wissenschaftlich bezeichnet werden. Und da kommt es ein ums andere Mal darauf an, welche Studien das Gericht für das Urteil heranzieht und welche nicht. Darauf habe ich angespielt.
Inse