16.01.15, 17:57
Hallo Lilli,
ich habe mal beim Nabu nachgefragt, ob jemand, der einsam in Wald und Flur, in einem Landschaftsschutzgebiet wohnt, in dem außer dem eigenen Haus auch nichts weiter gebaut werden darf, tatsächlich nicht mitzählen darf.
Hier die Antwort:
Das heißt, du kannst durchaus bei dir zuhause deine Vögel zählen.
Liebe Grüße
Brigitte
ich habe mal beim Nabu nachgefragt, ob jemand, der einsam in Wald und Flur, in einem Landschaftsschutzgebiet wohnt, in dem außer dem eigenen Haus auch nichts weiter gebaut werden darf, tatsächlich nicht mitzählen darf.
Hier die Antwort:
Zitat:Über seltene Vogelarten oder über Vögel in Schutzgebieten ist oftmals
mehr bekannt, als über die häufigeren, in der Regel bei uns im
Siedlungsgebiet vorkommenden Arten. Auch aus diesem Grund haben wir und
der LBV (Landesbund für Vogelschutz in Bayern) die Aktionen „Stunde der
Wintervögel“ und „Stunde der Gartenvögel“ (im Frühjahr) ins Leben
gerufen.
Dies heißt aber nicht, dass man sich im ländlichen Raum an diesen
Aktionen nicht beteiligen soll oder darf. Dies würden sogar sehr
begrüßen, da wir die Meldungen auch den jeweiligen Landkreisen
zuordnen und eine Auswertung zwischen dicht und weniger dicht
besiedelten Regionen durchführen können. Nun im Zuge dieser Aktionen
Schutzgebiete, Wälder oder andere Naturräume aufzusuchen, ist aber nicht
beabsichtigt.
Das heißt, du kannst durchaus bei dir zuhause deine Vögel zählen.
Liebe Grüße
Brigitte