09.12.17, 21:04
Nur kurz, gleich schreibe ich länger.
Brigitte,
die Auflagen von 2014 bezüglich Glyphosat gelten nur für Getreide, nicht für Winterraps, Leguminosen, Sommerölfrüchte.
Aus: http://www.tll.de/imperia/duengungstagung/dp081114.pdf
Punkt 3, Änderung der Zulassung, letzter Punkt 3.
Von daher kann man auch auf vier oder sechs oder sogar noch mehr Anwendungen kommen. Da steht ganz im Belieben...
LG
Anjoli
Brigitte,
die Auflagen von 2014 bezüglich Glyphosat gelten nur für Getreide, nicht für Winterraps, Leguminosen, Sommerölfrüchte.
Aus: http://www.tll.de/imperia/duengungstagung/dp081114.pdf
Punkt 3, Änderung der Zulassung, letzter Punkt 3.
Von daher kann man auch auf vier oder sechs oder sogar noch mehr Anwendungen kommen. Da steht ganz im Belieben...

LG
Anjoli
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.17, 00:56 von Anjoli.)