31.05.13, 14:41
"Das Eigentum an einem herrenlosen Tier kann nicht erworben werden, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist...
Einschränkungen bestehen für wildlebende Tiere durch das Jagd- und Naturschutzrecht. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere besonders geschützter Arten zu fangen, zu verletzen, zu töten sowie sie in Besitz zu nehmen."
Genau das meinte ich. Das trifft auf die Igel zu: man kann nicht ihr Eigentümer werden, daher sind und bleiben sie der Definition gemäß "herrenlos".
Wer in dem Fall die Behandlungskosten übernimmt, muss wohl zwischen dem Tierarzt und den Behörden geklärt werden. Jedenfalls ist es nicht der Finder.
Einschränkungen bestehen für wildlebende Tiere durch das Jagd- und Naturschutzrecht. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere besonders geschützter Arten zu fangen, zu verletzen, zu töten sowie sie in Besitz zu nehmen."
Genau das meinte ich. Das trifft auf die Igel zu: man kann nicht ihr Eigentümer werden, daher sind und bleiben sie der Definition gemäß "herrenlos".
Wer in dem Fall die Behandlungskosten übernimmt, muss wohl zwischen dem Tierarzt und den Behörden geklärt werden. Jedenfalls ist es nicht der Finder.