22.03.14, 10:37
Wenn Dir der Gewerbestatus bzw. der Produktionsstatus abhanden kommen wird, solltest du möglichst jetzt noch versuchen, Sachen zu machen, die du dann nicht mehr darfst. Wenn Du dann Glück hast, haben die dann Bestandsschutz und dürfen bleiben.
Der Punkt ist ja immer der "Außenbereich", Grundstück im Baugebiet wäre erheblich einfacher.
Ich dürfte den ganzen Rosenpark ohne Genehmigung mit einem 1,4 Hektar großen Gewächshaus überbauen.
Ich darf aber kein wasserdurchlässiges Gewebe auslegen, um meine Verkaufscontainer als/in der Gärtnerei draufzustellen. Wohl aber, um die Containerrosen drauf zu produzieren.
So gibt es denn keine Gärtnerei (die hier zu Hause im Mischgebiet ist und keine Probleme macht) mehr, sondern nur noch ein Feldverkauf.
Was will ich damit sagen? Überleg jetzt gut, was dann an Rechten für dich wegfällt und erledige das zuerst. Lieber ein wenig Kraut stehenlassen als eine solche Gelegenheit vergeben!
Der Punkt ist ja immer der "Außenbereich", Grundstück im Baugebiet wäre erheblich einfacher.
Ich dürfte den ganzen Rosenpark ohne Genehmigung mit einem 1,4 Hektar großen Gewächshaus überbauen.
Ich darf aber kein wasserdurchlässiges Gewebe auslegen, um meine Verkaufscontainer als/in der Gärtnerei draufzustellen. Wohl aber, um die Containerrosen drauf zu produzieren.
So gibt es denn keine Gärtnerei (die hier zu Hause im Mischgebiet ist und keine Probleme macht) mehr, sondern nur noch ein Feldverkauf.
Was will ich damit sagen? Überleg jetzt gut, was dann an Rechten für dich wegfällt und erledige das zuerst. Lieber ein wenig Kraut stehenlassen als eine solche Gelegenheit vergeben!
Es wird immer wieder Frühling - und hier ist meine Rosen-Bestandsliste im Rosenpark Reinhausen.