21.01.12, 19:55
brigitte, wenn das urheberrecht vererbt wird, dann mit ALLEN rechten die der urheber hatte. wobei die erben dann auch mal 70 jahre überdauern müssen, die der schutz sowieso gilt.
vereinfacht, der erbe wird dann nach 70 jahren quasi zum urheber vorm gesetz(man vererbt auch urheberpersönlichkeitsrechte), wenn er so lange lebt oder es nicht weiter vererbt, was aber wieder so eine schwammige sache ist, mit der sich dann notare befassen müssen..
bei ganz wertvollen werken gibt es das auch schon. sonst lohnt es kaum.
ich habe alleine durch die fotografie viel mit dem urheberrecht zu tun. das ist ziemlich schwammig stellenweise, aber das dürfte eindeutig sein.
man erbt ja die werke verstorbener automatisch, aber die urheberrechte muss man galube explizit durch testament vererben, sonst gilt das eben nicht komplett und man hat nur die nutzungsrechte, aber keine urheberrechte. so wurde es mir mal erklärt.
wie gesagt ziemlich kompliziert und recht kostspielig, da es ja immer mehr abmahnwütige anwälte gibt
vereinfacht, der erbe wird dann nach 70 jahren quasi zum urheber vorm gesetz(man vererbt auch urheberpersönlichkeitsrechte), wenn er so lange lebt oder es nicht weiter vererbt, was aber wieder so eine schwammige sache ist, mit der sich dann notare befassen müssen..
bei ganz wertvollen werken gibt es das auch schon. sonst lohnt es kaum.
ich habe alleine durch die fotografie viel mit dem urheberrecht zu tun. das ist ziemlich schwammig stellenweise, aber das dürfte eindeutig sein.
man erbt ja die werke verstorbener automatisch, aber die urheberrechte muss man galube explizit durch testament vererben, sonst gilt das eben nicht komplett und man hat nur die nutzungsrechte, aber keine urheberrechte. so wurde es mir mal erklärt.
wie gesagt ziemlich kompliziert und recht kostspielig, da es ja immer mehr abmahnwütige anwälte gibt