16.12.11, 11:41
"In Deutschland sind gemeinfrei oder frei benutzbar diejenigen Werke, deren Urheberrechtsschutz durch Zeitablauf geendet hat. Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre (§ 64 UrhG) nach dem Tod des Urhebers (nicht etwa nach Erscheinen), abgekürzt p.m.a. (post mortem auctoris). Eine Ausnahme bilden anonyme und pseudonyme Werke, für die das Todesjahr des Autors nicht bekannt ist. Bei ihnen ist das Erscheinungsdatum, bei Nichtveröffentlichung das Entstehungsdatum maßgeblich." [Quelle: Wikipedia]
D.h. Gedichte von Goehte dürfen z.B. veröffentlicht werden, da er schon etwas länger als 70 Jahre nicht mehr unter den Lebenden weilt.
Bei anderen Gedichten muss man sich vom Autoren bzw. Verlag das Recht für die Veröffentlichung vorab einholen.
Bei Zuwiderhandlungen können empfindliche Geldstrafen fällig werden, weswegen ich um Beachtung bitte, schließlich kann den Fortbestand des ganzen Forums gefährden.
D.h. Gedichte von Goehte dürfen z.B. veröffentlicht werden, da er schon etwas länger als 70 Jahre nicht mehr unter den Lebenden weilt.
Bei anderen Gedichten muss man sich vom Autoren bzw. Verlag das Recht für die Veröffentlichung vorab einholen.
Bei Zuwiderhandlungen können empfindliche Geldstrafen fällig werden, weswegen ich um Beachtung bitte, schließlich kann den Fortbestand des ganzen Forums gefährden.